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   BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90   

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BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90 (https://dejure.org/1990,8686)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90 (https://dejure.org/1990,8686)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 66/90 (https://dejure.org/1990,8686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der besonderen Härte für eine Zweitzulassung als Rechtsanwalt - Besondere Härte auf Grund der Änderung der Gerichtsbezirke - Verfassungsmäßigkeit des Verbots der gleichzeitigen Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschl. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 28/87 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich sei, seine Praxis innerhalb von zehn Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen (BGHZ 89, 173, 177 f) [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83].

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90
    Daß die Regelungen der §§ 227 a, 227 b BRAO, die an das der Bundesrechtsanwaltsordnung zu entnehmende grundsätzliche Verbot der gleichzeitigen Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten anknüpfen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind und daß das Europäische Gemeinschaftsrecht auf einen Fall ohne Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft nicht anwendbar ist, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. BGHZ 108, 342, 344; Senatsbeschl. v. 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 70/89).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 38/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90
    Denn § 227 a BRAO dient nur dem Bestandsschutz; er bezweckt nicht, dem Rechtsanwalt eine Erweiterung seines Betätigungsfeldes in andere Landgerichtsbezirke zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschl. v. 26. Juli 1989 - AnwZ (B) 38/88).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 28/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90
    Welches Maß eine durch den Wegfall der Zweitzulassung bedingte Härte haben muß, um als "besondere" im Sinne dieser Vorschrift zu gelten, läßt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 89, 173, 177 [BGH 05.12.1983 - AnwZ B 28/83]; Senatsbeschl. v. 30. November 1987 - AnwZ (B) 28/87 m.w.N.) nur aufgrund einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles entscheiden.
  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90
    Der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, daß sein Fall von zwei Tatsacheninstanzen beurteilt wird (BGHZ 77, 327, 329; Senatsbeschl. v. 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 21/90 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 70/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90
    Daß die Regelungen der §§ 227 a, 227 b BRAO, die an das der Bundesrechtsanwaltsordnung zu entnehmende grundsätzliche Verbot der gleichzeitigen Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten anknüpfen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind und daß das Europäische Gemeinschaftsrecht auf einen Fall ohne Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft nicht anwendbar ist, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. BGHZ 108, 342, 344; Senatsbeschl. v. 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 70/89).
  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 21/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rücknahme

    Auszug aus BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 66/90
    Der Betroffene hat keinen Anspruch darauf, daß sein Fall von zwei Tatsacheninstanzen beurteilt wird (BGHZ 77, 327, 329; Senatsbeschl. v. 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 21/90 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 23/91

    Ablehnung der Verlängerung der Doppelzulassung wegen fehlenden Vorliegens einer

    § 227 a BRAO dient als Übergangslösung nur dem Bestandsschutz; er bezweckt nicht, dem Rechtsanwalt eine Erweiterung seines Betätigungsfeldes in andere Landgerichtsbezirke zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 66/90 - und vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 5/91).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 5/91

    Verlängerung von gleichzeitiger Zulassung als Anwalt bei den Landgerichten Hanau

    Darauf, daß auch der nicht zulassungsgebundene Umsatz aus diesem Bezirk zurückgehen würde, kommt es grundsätzlich nicht an (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 1990 - AnwZ (B) 63/89 - und vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 66/90).
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